Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für rechtssuchende Bürger, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt nicht aufbringen können. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag stellen können.

Antrag

Sie benötigen folgende Antragsformulare:

Die Anträge sind bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu einzureichen. Die Kontaktdaten des Amtsgerichts Reutlingen finden Sie hier.

Nach der Bewilligung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu Inhalt und Ablauf der Hilfen finden Sie im Serviceportal Baden-Württemberg.