Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für rechtssuchende Bürger, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt nicht aufbringen können. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag stellen können.
Antrag
Sie benötigen folgende Antragsformulare:
- Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nebst Hinweisblatt (PDF, 470 KB)
- Beratungshilfe Antrag auf Zahlung der Vergütung (PDF, 20 KB)
- Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Formular zur Erklärung über die persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (PDF, 278 KB)
- Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PDF, 102 KB)
Die Anträge sind bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu einzureichen. Die Kontaktdaten des Amtsgerichts Reutlingen finden Sie hier.
Nach der Bewilligung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu Inhalt und Ablauf der Hilfen finden Sie im Serviceportal Baden-Württemberg.